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01.08.2015 neue KfW Konditionen für Ihre Bestandsimmobilie

Autor: Kategorie: Allgemein

KfW-LogoAb dem 01.08.2015 hat die KfW verbesserte Förderkonditionen für die Förderprogramme 151/152 und 430. Hierzu gehören im Wesentlichen:

 

 

  • Programm 151 – Für KfW-Effizienzhäuser erflogt die Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 75.000 Euro auf 100.000 Euro
  • Programm 152 – Für Einzelmaßnahmen gibt es neben dem bisherigen zinsgünstigen Kredit nun auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5%.
  • Programme 151/152 und 430 – Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes. Förderfähig sind dann alle Wohngebäude für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt wurde.
  • Programm 430 – Für KfW-Effizienzhäuser werden die Zuschüsse um 5% erhöht