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Ab 01.01.2016 extra KfW-Konditionen für „Heizungs- und Lüftungspaket“

Autor: Kategorie: Allgemein

Ab 01.01.2016 setzt die KfW das „Anreizprogramm Energieeffizienz“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) um und verbessert die Förderung von Einzelmaßnahmen durch die Einführung eines „Heizungs- und Lüftungspakets“. Das neue „Heizungs- und Lüftungspaket“ ergänzt die bisherige Förderung von Einzelmaßnahmen, die unverändert fortgeführt wird, mit einer besonders günstigen Förderung. Der Investitionszuschuss für „Heizungs- und Lüftungspakete“ beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss wird mit 12,5 % auf den Kreditbetrag verrechnet werden.